Software- und Elektronik-Entwickler, kein Jurist
Definition, Frei nach der Free Software Foundation:
Es gibt wie immer (vi/emacs, anyone?) unterschiedliche Auffassungen. Historisch ist das *BSD Lager permissive, und GNU/Linux Copyleft.
Das Copyleft ist die Idee, die Freiheiten der Software abzusichern
Das Copyleft
Die GNU GPL gilt als starkes Copyleft
Was ist Verbreitung?
LGPL = GPL--
AGPL = GPL++
Wird unter der GPL lizenzierte Software verbreitet, ohne dass alle Bedingungen der Lizenz eingehalten werden,
Für Ansprüche aus dem Urheberrecht:
ggfs. weitere Ansprüche durch Wettbewerber, Kunden, aber diese deutlich weniger ausgeprägt und weniger sanktioniert.
Schritt 0: Feststellung des Verstosses
Am Ende wird feststehen, ob die Lizenzbedingungen eingehalten wurden, oder ob es nennenswerte Verstöße gegen die Lizenzbedingungen gibt.
Schritt 1: Kommunikation im Vorfeld
Schritt 2: Abmahnung
Schritt 3a: Unterlassungserklärung abgegeben
Schritt 3b: Einstweilige Verfügung
Beklagter kann Widerspruch einlegen → mündliche Verhandlung
Schritt 3a-1: Erneuter Verstoss
Aber: Eine Unterlassungserklärung ist in Deutschland nur dann rechtlich zulässig, wenn sie strafbewehrt ist. Es geht also nicht ohne. Höhe kann dem Ermessen eines Gerichts überlassen werden.
Nach ersten Erfolgen mit netfilter/iptables bei Routern, Aktivitäten mit mehreren Freiwilligen unter gpl-violations.org gebündelt:
Fazit: Die GPL kann in Deutschland durch Urheber erfolgreich durchgesetzt werden!
Allnet GmbH, Siemens AG, Fujitsu-Siemens Computers GmbH, Axis A.B., Securepoint GmbH, U.S.Robotics Germany GmbH, Belkin Components GmbH, ASUS GmbH, Gateprotect GmbH, Sitecom GmbH / B.V., TomTom B.V., Gigabyte Technologies GmbH, Sun Deutschland GmbH, Deutsche Telekom AG, Hitachi Inc., Tecom Inc. ARP Datacon GmbH, Conceptronc B.V., D-Link GmbH, Adaptec Deutschland GmbH, TARGA GmbH, Medion AG, naviflash mbH, Maxtor Inc., Cisco Deutschland GmbH, Fortninet, iRiver Europe GmbH, Acer Deutschland GmbH, SMC Networks GmbH, Samsung, Thecus, Western Digital, Avocent, Canyon, Digital Data, Cowon, DGStation, Smartlink, Sphairon, DeviceVM, Kenwood, Telegent, Barracuda Networks, Ovislink, Assmann, Gamepark Holdings, Hermstedt, Longshine, Motorola, Skype, Agfeo, …
Business Risk
These: GPL-Durchsetzung verängstigt Firmen → Abwendung von Linux
13 Jahre nach dem ersten Gerichtsurteil…
Alle Anwesenden haben jetzt eine Lizenz, Fragen zu stellen
Danke für die Aufmerksamkeit.
Viel Spass beim restlichen CLT 2017.